Warum das Aussetzen von Gartenteichfischen nicht nur verboten ist, sondern sogar strafrechtlich verfolgt werden kann
Häufig kommt der unliebsame Umstand einem übermäßigen Fischbesatz entgegenzustehen, schneller als man denkt. Durch Gynogese können sich Goldfische zum Beispiel gleich massenhaft vermehren oder man besitzt Störe, die auf einmal ungeahnte Größen annehmen. So oder so stellt sich häufig die Frage, was mit diesem Überschuss an Fisch geschehen soll. Wir von Wiechardt & Stähr möchten hiermit ausdrücklich darauf hinweisen, dass es aus zahlreichen Gründen absolut gefährlich und damit ausnahmslos tabu ist Gartenteichfische in Fremdgewässer zu setzen.
Erstens können Sie von außen nicht beurteilen, ob einer der auszusetzenden Fische vielleicht krank ist oder sich mit Bakterien oder Parasiten infiziert hat. Wenn Sie den kranken Fisch aussetzen, tragen Sie wesentlich dazu bei, dass sich die Krankheit ausbreitet oder es gar zu einer Epidemie kommt und verstoßen damit gegen das Fischseuchengesetz.
Der nächste Punkt ist, dass Gartenteichfische eben genau dort hingehören, in den Gartenteich. Natürlich ist es nicht so, als ob die Fische in der „freien Wildbahn“ überhaupt nicht überleben könnten, aber sie haben es zumindest ungleich schwerer. Besonders farbenprächtige Fische wie Koi oder Goldfische können dank ihrer Färbung besonders leicht von Fressfeinden wie Fischreihern ausgemacht und verzehrt werden. Wenngleich die genannten Fische zum Beispiel recht widerstandsfähig sind, bedeutet das Aussetzen für die Fische dennoch puren Stress. Auf die Unterschiede in Wassertemperatur und -qualität sowie Veränderungen der Umweltbedingungen reagieren die wechselwarmen Tiere gestresst, was bedeutet, dass sie ihre Energie, gerade in der kalten Jahreszeit, vermehrt darauf verwenden und weniger für die Nahrungssuche und Lebenserhaltung aufwenden können. Auch wenn man meint, man tut den Fischen mit dem Freilassen etwas Gutes, so bedeutet es für viele früher oder später den sicheren Tod.
Ausgesetzte Fische können aber nicht nur durch veränderte Umweltbedingungen gefährdet werden, sondern selbst diese Bedingungen modifizieren. An dieser Stelle lautet das Stichwort invasive Arten. Dies beschreibt alle Arten, die nach 1492 durch den Menschen in einem Lebensraum vorkommen, in dem sie nicht heimisch sind. Sofern die Ansiedlung der Tiere nicht beabsichtigt ist, bedrohen die sogenannten „Neozoen“ [von griechisch Neo = Neu und zōia = Lebewesen, Tiere] das vorhandene Ökosystem.
Ein gutes Beispiel ist der Katzenwels, der eigentlich in Nordamerika heimisch ist. Ungeachtet der Tatsache, dass der Katzenwels ein Raubfisch ist und selbst keine Fressfeinde hat, wurde er nach Europa verschleppt, um ihn hierzulande als Speisefisch zu nutzen. Da der Katzenwels vor allem den Laich anderer Fische verzehrt, besitzt er das Potenzial heimische Fischpopulationen in kürzester Zeit zu dezimieren und sich selbst dabei unverhältnismäßig zu vermehren und damit zur regelrechten Plage zu werden. Im Allgemeinen treten invasive Arten mit den heimischen in Konkurrenz um Lebensraum, Nahrung und andere Ressourcen bis die ansässigen Tiere schlimmstenfalls gänzlich verdrängt werden. Außerdem ist es möglich, dass es zu einem unerwünschten Gentransfer kommt, wenn die beiden sich vorher unbekannten Arten sich fortpflanzen. Genmaterial der angestammten Arten kann somit unwiderruflich verloren gehen, da sich die invasive Art mit der heimischen kreuzt und einen Hybriden erzeugt. So verschwinden nach und nach die Arten vor Ort.
Mit dem Aussetzen invasiver Arten nimmt also jeder Fischhalter Konsequenzen in Kauf, die sich auf das komplette Ökosystem auswirken oder es gar aus dem Gleichgewicht bringen können, und damit nachhaltige Schäden angerichtet werden können.
Eng mit dem vorangegangenen Punkt sind letztlich die Gefährdungen von Wiederansiedlungsprojekten zu nennen. Werden Fische in Fremdgewässern ausgesetzt kann es genau zu der weiter oben beschriebenen Verdrängung von den Fischen, die wieder angesiedelt werden sollen, kommen. Seit 2010 ist beispielsweise der Störaktionsplan der deutschen Bundesregierung in Kraft. Ziel ist es, den europäischen Stör, der mittlerweile zu den kritisch bedrohten Tierarten zählt und in Deutschland als ausgestorben beziehungsweise verschollen gilt, wieder anzusiedeln. Dabei gelten die Elbe und ihr Anzugsgebiet als Lebensraum, der vom europäischen Stör erneut besetzt werden soll. Wird ein Stör aus dem Gartenteich also in die Elbe entlassen und paart sich mit dem europäischen Stör, kommt es zu einer Hybridisierung, die unbedingt zu vermeiden ist. Wie schon bei den invasiven Arten kommt es zu einem Genverlust der wiederanzusiedelnden Arten und bei den Nachkommen würde es sich nicht mehr, in diesem Fall, um reine europäische Stör, handeln. Mit solchen Aussetzaktionen werden also langfristig geplante und extrem teure Wiederansiedlungsprojekte untergraben und der Naturschutz mutwillig sabotiert.
Dies ist auch ein Grund, wieso das Ausbringen von Fischen in Fremdgewässer gleich gegen mehrere Gesetze verstößt und damit als Ordnungswidrigkeit oder Straftatbestand zählt. Im Einzelnen betrifft dies das Natur- und Tierschutzgesetz, das länderspezifische Fischereigesetz und das
Fischseuchengesetz.
Damit lässt sich festhalten, dass Gartenteichfische niemals in die Natur gesetzt werden dürfen. Sie können Krankheiten verbreiten oder durch Auffälligkeiten schneller getötet werden. Invasive Arten wie der nordamerikanische Katzenwels verdrängen heimische Arten oder erzeugen Hybriden in der Folgegeneration. Dasselbe Problem tritt auch bei Wiederansiedlungsprojekten von bedrohten Tierarten auf, die durch ausgesetzte Tiere massiv gefährdet werden können. Da eine nachhaltige Gefährdung des Ökosystems entstehen kann, ist es illegal Fische in Fremdgewässer auszubringen. Entweder für das Ökosystem selbst oder den ausgesetzten Fisch kann dies den Tod bedeuten. Bevor Sie also über solche Maßnahmen nachdenken, sprechen Sie uns vorher an, sodass wir gemeinsam die Tiere und die Umwelt nachhaltig schützen können!
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